Ab 1. Januar 2027 verfügbar – jetzt informieren & vorbereiten

Mehr Rente. Mehr Rendite. Mehr Zukunft.

Das neue Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente – staatlich hoch gefördert, renditeorientiert und kann erstmals als reines ETF-Depot geführt werden! Die neue Förderung gilt auch für alle Selbstständigen und Freiberufler!

Berechnen Sie hier Ihre Förderung und vergleichen Sie es mit Ihrem evtl. vorhandenen Riestervertrag! Wir begleiten Sie gerne von der ersten Information bis zum fertigen Depot oder der alternativen Garantielösung.

Ihr Vorsorgedepot 2027
540 €
Max. Grundzulage
pro Person/Jahr
+ 300 €
Kinderzulage
pro Kind/Jahr
Kinderzulage: solange Kindergeldberechtigung vorliegt, max. bis zum 25. Lebensjahr
ab 2027offizieller Start
540 €
Max. Grundzulage pro Person/Jahr
300 €
Kinderzulage pro Kind/Jahr
1.800 €
Max. geförderter Eigenbeitrag
1. Jan 2027
Offizieller Starttermin

Was ist das neue Altersvorsorgedepot?

Seit dem 27. März 2026 ist es beschlossen: Die Riester-Rente wird abgelöst. Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 – moderner, günstiger und mit echten Renditechancen.

Wertpapierdepot statt Versicherung

Sie investieren direkt in ETFs und Fonds – ohne teuren Versicherungsmantel. Das bedeutet für Sie: mehr Rendite, niedrigere Kosten und volle Transparenz über Ihr Depot.

Staatlich gefördert & transparent

Je mehr Sie sparen, desto höher Ihre Zulage. Zusätzlich prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob ein Steuervorteil für Sie entsteht.

Keine Garantien – mehr Chancen

Ohne die frühere Garantiepflicht kann Ihr Geld jetzt wirklich für Sie arbeiten – mit historisch 5–8 % Rendite p.a. bei breit gestreuten ETF-Portfolios.

Für breite Bevölkerungsgruppen

Auch wenn Sie selbständig sind oder bislang kein Riester-Recht hatten: Das neue Depot öffnet die staatliche Förderung für deutlich mehr Menschen.

Riester übertragen möglich

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag? Kein Problem. Sie können Ihr angespartes Guthaben inklusive aller Zulagen freiwillig übertragen – ohne einen Euro zu verlieren.

Standardprodukt für Einsteiger

Kein Interesse an Fondsselektion? Das gesetzliche Standarddepot übernimmt die Anlageentscheidung für Sie – einfach, sicher, automatisch.

Bis zu 540 € vom Staat – jedes Jahr, automatisch

+ 300 € Kinderzulage pro Kind

Anders als beim alten Riester-System ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot beitragsabhängig: Je mehr Sie einzahlen, desto höher Ihre Zulage – nachvollziehbar und transparent. Zusätzlich greift der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG n.F.

50 %

Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag

50 % Staatszulage – bis zu 180 € pro Jahr.

25 %

Auf weitere Beiträge bis 1.800 €

25 % Zulage auf 360,01–1.800 € – bis zu 360 € zusätzlich.

300 €

Kinderzulage pro Kind und Jahr

Beim AVD einheitlich 300 €/Jahr pro Kind – unabhängig vom Geburtsjahr. Die Kinderzulage gibt es, solange Kindergeldberechtigung vorliegt, max. bis zum 25. Lebensjahr. Zwei Kinder = 600 €/Jahr zusätzliche Kinderzulage.

+

Steuerlicher Vorteil (Günstigerprüfung)

Eigenbeitrag plus alle Zulagen vollständig als Sonderausgaben nach § 10a EStG n.F. absetzbar (kein zusätzlicher Cap). Das Finanzamt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor – es gilt stets der für Sie vorteilhaftere Weg.

Beispiel: Alleinsparer, 1.800 € Eigenbeitrag, 50.000 € Brutto

Grundzulage Stufe 1 (50 % auf 360 €)+ 180 €
Grundzulage Stufe 2 (25 % auf 1.440 €)+ 360 €
Günstigerprüfung (§ 10a EStG n.F.)
Grenzsteuersatz (ca. 35 % bei 50.000 €)35 %
Abzugsbetrag (1.800 + 540 € Zulage = 2.340 €)2.340 €
Steuerersparnis (2.340 € × 35 %)819 €
Abzgl. anrechenbare Zulage− 540 €
Netto-Steuervorteil (Finanzamt)+ 279 €
Gesamtförderung (Zulagen + Steuervorteil)
819 €/Jahr
= 540 € Grundzulage + 279 € Steuererstattung · Effektive Förderquote: 45 %

Berechnen Sie Ihre persönliche Gesamtförderung

Geben Sie einfach Ihre Daten ein – der Rechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel Zulagen und Steuererstattung Sie beim neuen Altersvorsorgedepot erhalten, und stellt das dem alten Riester-System gegenüber.

💡

Die maximale Förderung wird mit dem maximalen Jahresbeitrag von 1.800 € (150 € monatlich) pro Person erzielt!

Altersvorsorgedepot (AVD)
Neu ab 2027
Effektive Gesamtförderquote (Zulagen + Steuer)
Riester-Rente (Vergleich)
Auslaufmodell
Effektive Gesamtförderquote (Zulagen + Steuer)

Das Altersvorsorgedepot liegt vorne!

Basierend auf Ihren Angaben ist das neue Altersvorsorgedepot die attraktivere Option.

Persönliche Beratung vereinbaren →

Alle Angaben sind unverbindliche Näherungswerte. Der Grenzsteuersatz wird vereinfacht geschätzt. Die tatsächliche Günstigerprüfung erfolgt durch Ihr Finanzamt. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Mai 2026.

AVD vs. Riester-Rente – alle Vor- und Nachteile

Kriterium
✓  Altersvorsorgedepot (AVD)
Riester-Rente
Anlageform
ETFs & Fonds direktInvestition direkt in ETFs, Fonds und Anleihen – ohne Versicherungsmantel, volle Transparenz.
Überwiegend festverzinslichGarantiepflicht zwingt zu defensiven Anlagen mit niedrigen Renditechancen.
Kapitalgarantie
Keine GarantieHöheres Anlagerisiko, aber deutlich höhere Renditechancen bei langem Anlagehorizont.
100 % BeitragserhaltEingezahlte Beiträge bleiben erhalten (optional auch 80 %). Sicherheit auf Kosten der Rendite.
Renditechancen
Hoch – historisch 5–8 % p. a.Breite ETF-Portfolios ermöglichen langfristig attraktive Renditen ohne künstliche Beschränkung.
Gering durch GarantiezwangChancenreiche Anlagen müssen begrenzt bleiben, um die Garantie aufrechtzuerhalten.
Max. Grundzulage
540 € pro Person/JahrBei 1.800 € Eigenbeitrag. Zusätzlich: Geringverdiener-Bonus 175 € und Berufseinsteiger-Bonus 200 € (einmalig).
175 € pro Person/JahrPauschale Grundzulage, unabhängig vom Eigenbeitrag. Dreimal weniger als beim AVD.
Steuerlicher Vorteil
Günstigerprüfung (§ 10a EStG n.F.)Eigenbeitrag (max. 1.800 €) plus alle Zulagen vollständig absetzbar – kein zusätzlicher Cap. Finanzamt prüft automatisch.
Günstigerprüfung, max. 2.100 €Gleiche Systematik, höherer Cap. Bei geringer Grundzulage (175 €) oft attraktiverer Nettosteuervorteil.
Kosten
Gesetzlicher Kostendeckel 1 %Abschlusskosten werden auf die Laufzeit verteilt. Standarddepot max. 1 % Effektivkosten.
Oft hohe AbschlusskostenAbschluss- und Verwaltungskosten können die Fördervorteile erheblich schmälern.
Werteorientierung
SFDR Art. 8/9 vollständig förderfähigKlimakonforme Fonds nach EU-Taxonomie und Paris-Aligned Benchmarks voll integrierbar.
Nur eingeschränkt möglichGarantiepflicht lässt nachhaltigen Aktienanteil kaum zu. SFDR Art. 8/9 nur begrenzt integrierbar.
Zielgruppe
Offen für fast alleArbeitnehmer, Beamte, Selbständige, EU-Bürger mit Steuerpflicht in Deutschland.
Eingeschränkte ZielgruppeIm Wesentlichen nur Arbeitnehmer und Beamte mit gesetzlicher Rentenversicherungspflicht.
Auszahlung
Flexible Entnahme ab 65Leibrente oder Auszahlungsplan bis mind. 85 Jahre. Bis zu 30 % Einmalauszahlung möglich.
Starre LeibrentenpflichtPflichtige Leibrente, kaum Wahlfreiheit. Einmalauszahlung nur in Ausnahmefällen.
Vererbbarkeit
Guthaben vererbbarIn der Ansparphase kann das gesamte Depot‑Guthaben auf Erben übertragen werden.
Stark eingeschränktVererbung nur unter engen gesetzlichen Bedingungen möglich.
Verfügbarkeit
Ab 1. Januar 2027Neuabschlüsse bei allen zugelassenen Anbietern ab Start des neuen Jahres möglich.
Keine Neuabschlüsse ab 2027Bestehende Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter, neue Riester-Abschlüsse sind nicht mehr möglich.

Verantwortlich investieren – mit nachgewiesenen Standards.

Zum ersten Mal können Sie im Rahmen eines staatlich geförderten Vorsorgeprodukts in Fonds investieren, die nach SFDR Artikel 8 oder 9 klassifiziert sind oder die EU-Taxonomie-Konformität nachweisen. Rendite und Förderung bleiben dabei vollständig erhalten. MehrWert begleitet Sie bei der Auswahl geeigneter, zertifizierter Produkte.

ESG-konforme ETFs & Fonds

Fonds, die nach SFDR Artikel 8 oder 9 klassifiziert sind, erfüllen die Anforderungen der gesetzlichen Positivliste und sind im Altersvorsorgedepot vollständig förderfähig.

Paris-Alignment & EU-Taxonomie

Fonds, die auf das 1,5‑Grad‑Ziel des Pariser Abkommens ausgerichtet sind (Paris-Aligned Benchmarks, PAB) und der EU-Taxonomieverordnung entsprechen, sind im Altersvorsorgedepot einsetzbar – und staatlich gefördert.

Rendite & Werte – kein Widerspruch

Studien (u. a. von Morningstar und der DWS) zeigen: Fonds nach SFDR Art. 8/9 erzielen langfristig vergleichbare oder höhere Renditen als konventionelle Vergleichsfonds – bei tendenziell geringerem Volatilitätsrisiko.

Zugelassene Anlagestandards
🌿
SFDR Artikel 8 & 9
Ökologische und soziale Merkmale (Art. 8) sowie nachhaltige Investitionen als Ziel (Art. 9)
🌎
EU-Taxonomie-Verordnung
Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach EU-Recht
🌞
Paris-Aligned Benchmarks (PAB)
Ausrichtung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens
CO₂-Reduktionsziel (PAB) Erneuerbare Energien (EU-Taxonomie) Faire Arbeit (ILO-Normen) Gender Diversity (SFDR) Keine Waffen Keine Kohle

Von der Frage bis zum fertigen Depot – in 4 einfachen Schritten

1

Beratungsgespräch vereinbaren

Sie erzählen uns von Ihrer Situation – wir zeigen Ihnen, welche Förderung Ihnen zusteht und was realistisch möglich ist. Komplett kostenfrei, online oder vor Ort.

2

Passendes Depot wählen

Ob einfaches Standarddepot oder maßgeschneidertes ETF-Portfolio nach Ihren Werten – wir finden gemeinsam die Lösung, die zu Ihnen passt.

3

Depot eröffnen (ab 2027)

Ab dem 1. Januar 2027 ist Ihr Depot aktiv. Wer sich jetzt vorbereitet, profitiert vom allerersten Tag – kein Tag Zulage geht verloren.

4

Staatliche Zulagen kassieren

Die staatliche Zulage fließt automatisch in Ihr Depot. Sie müssen nichts beantragen, nichts nachhaken – wir behalten den Überblick für Sie.

Die wichtigsten Antworten

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates – geplant für Mai 2026 – können Anbieter ab dem 1. Januar 2027 offiziell Altersvorsorgedepots vertreiben.
Eigenbeitrag plus sämtliche Zulagen (Grund-, Kinder- und Geringverdiener-Bonus) können vollständig als Sonderausgaben nach § 10a EStG n.F. geltend gemacht werden – ohne zusätzliche Obergrenze. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerabzug günstiger ist. Das Finanzamt prüft automatisch: Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als die gewährte Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Ist die Zulage günstiger, behält man sie – es entsteht kein Nachteil. Besonders attraktiv für höhere Einkommensgruppen mit höherem Grenzsteuersatz.
Bestehende Riester-Verträge können freiwillig übertragen werden. Es besteht keine Pflicht. Guthaben und angesammelte Zulagen bleiben erhalten. MehrWert berät Sie, ob eine Übertragung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ja – aber nur, wenn jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag mit eigenem Eigenbeitrag abschließt. Die maximale Zulage von 540 € je Person setzt 1.800 € eigenen Eigenbeitrag pro Person voraus. Unser Rechner berechnet das für Sie korrekt.
Ja – das ist eine der großen Neuerungen. Fonds, die nach SFDR Artikel 8 oder 9 klassifiziert sind, oder Fonds mit Paris-Aligned Benchmark (PAB) sind vollständig förderfähig. MehrWert hilft Ihnen, konkret zertifizierte Produkte auszuwählen, die Ihren persönlichen Anlagezielen entsprechen.
Beim Altersvorsorgedepot (AVD) erhalten Eltern für jedes kindergeldberechtigte Kind einheitlich 300 € pro Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Kinderzulage wird gewährt bis zum 25. Lebensjahr des Kindes (solange Kindergeldanspruch besteht). Eine Familie mit zwei Kindern erhält also zusätzlich 600 €/Jahr Kinderzulage – on top zur Grundzulage. Hinweis: Beim alten Riester-System galten noch unterschiedliche Beträge (185 € vor 2008 / 300 € ab 2008) – das AVD vereinfacht dies auf einheitlich 300 €. Unser Rechner berechnet die Kinderzulage jahresgenau – geben Sie einfach das Geburtsjahr jedes Kindes ein.
Das Gesetz sieht erhebliche Kostenbeschränkungen vor. Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Für Standardprodukte gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 Prozent – deutlich günstiger als viele bisherige Riester-Produkte.
Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der klassischen Riester-Rente: Das gesamte Guthaben im Altersvorsorgedepot – einschließlich der staatlichen Zulagen – ist in der Ansparphase vererbbar. Im Todesfall fällt es in den Nachlass und kann auf Ehepartner, Kinder oder andere Erben übertragen werden. Bei der alten Leibrente gab es das Kapital in vielen Fällen schlicht nicht zurück. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, die passende Regelung in Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung zu verankern.
Ja – das Altersvorsorgedepot ist deutlich flexibler als ein klassischer Versicherungsvertrag. Sie können Beiträge jederzeit erhöhen, senken oder temporär aussetzen. Bitte beachten Sie: Die staatliche Zulage wird beitragsabhängig berechnet. Zahlen Sie in einem Jahr weniger ein, erhalten Sie entsprechend weniger Förderung. Ein völliges Aussetzen der Einzahlungen ist möglich, kostet aber die Zulagen für dieses Jahr. Die genauen Regelungen hängen vom jeweiligen Anbieter ab – wir helfen Ihnen, einen flexiblen und förderungsoptimierten Sparplan zu gestalten.
Ja – und das ist einer der großen Vorteile des Altersvorsorgedepots gegenüber klassischen Versicherungsprodukten: Sie können die Fonds in Ihrem Depot jederzeit während der Laufzeit austauschen (sogenanntes Rebalancing oder Fondswechsel), ohne dass dabei Steuern auf realisierte Kursgewinne anfallen. Innerhalb des geförderten Altersvorsorgedepots sind Gewinne beim Fondstausch in der Ansparphase vollständig steuerfrei – die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Rentenalter (nachgelagerte Besteuerung). Das ermöglicht Ihnen, Ihr Portfolio jederzeit an veränderte Marktbedingungen oder persönliche Prioritäten anzupassen – ohne steuerliche Nachteile. MehrWert begleitet Sie bei der optimalen Fondsauswahl und passt Ihre Anlagestrategie bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam an.
Das Altersvorsorgedepot funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der gesamten Ansparphase bleiben Erträge, Zinsen und Kursgewinne im Depot vollständig steuerfrei. Versteuert wird erst die Auszahlung im Rentenalter – mit dem dann persönlich gültigen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ist als während des Berufslebens. Bei einem Auszahlungsplan können Sie zusätzlich bis zu 30 % des angesparten Kapitals einmalig entnehmen. Dieser Betrag wird ebenfalls nachgelagert besteuert. Der nicht entnommene Rest wird über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.

Ihr nächster Schritt – wir sind dabei

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Je früher Sie informiert sind, desto besser können wir gemeinsam planen – damit Sie vom ersten Tag an keine Förderung verschenken.

Seit 2010 begleiten wir Menschen bundesweit bei ihrer Altersvorsorge – persönlich, transparent und mit echtem Engagement für Ihre Ziele.

15+
Jahre
Erfahrung
5.000+
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Mandanten
100%
Fokus auf
Ihre Ziele

Kostenlose Erstberatung

Kein Kleingedrucktes, keine versteckten Kosten. Wir erklären alles verständlich – damit Sie eine informierte Entscheidung treffen.

Schnelle Rückmeldung

Kein langes Warten. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen – per Telefon oder E-Mail, ganz wie Sie möchten.

Online oder vor Ort

Von zu Hause oder bei uns im Büro in Bamberg – Sie entscheiden, wie und wo wir uns sprechen.

Jetzt anrufen: 0951 30 125 565 (Mo–Fr 9–18 Uhr) info@mehrwert-finanzen.net

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